SPB3 - Grüner Bereich
Schwerpunktbereich 3 (Unternehmen und Wettbewerb) – „Grüner Bereich“
Allgemeine Informationen zum Schwerpunktbereich 3 und seinen beiden Teilbereichen finden Sie hier.
Im „Grünen Bereich“ (benannt nach der von der Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht – GRUR – als Kennzeichen verwendeten Farbe) können Sie sich unter anderem mit folgenden Fragestellungen befassen:
1) Gewerblicher Rechtschutz, insb. Patent- und Markenrecht
- Wie steht es um die Berechtigung von Ausschließlichkeitsrechten in Zeiten globaler Pandemien? Sollte – und wenn ja, wie kann – der Patentschutz für Impfstoffe aufgehoben werden?
- Kann Lego anderen Unternehmen verbieten, mit Legosteinen kompatible Bauelemente zu vertreiben?
- Goldbären-Produzent Haribo verklagt Schokoladenhersteller Lindt, weil er durch den Vertrieb der in Goldfolie eingepackten Lindt-Bären seine Markenrechte verletzt sieht — hat Haribo Recht?
- Ist einer Wortmarke wie „Fack Ju Göhte“ oder einem Werktitel wie „Die schönsten Wanderwege der Wanderhure“ immaterialgüterrechtlicher Schutz zu versagen oder bewegen sich derartige Bezeichnungen noch im Rahmen des rechtlich Zulässigen?
- Was kann der Inhaber der Marke „Querdenker United“ gegen die Anmeldung der Wortmarke „Querdenken“ durch den Initiator unzähliger „Querdenken“-Demos unternehmen?
2. Urheberrecht
- Darf man Bücher kopieren oder Unterlagen in Moodle gescannt zur Verfügung stellen?
- Unter welchen Voraussetzungen haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für unzulässiges Filesharing, das über seinen Anschluss erfolgt?
- Ist eine Urheberrechtsverletzung durch künstliche Intelligenz möglich?
- Wem stehen die Urheberrechte an einem von einem Affen gemachten Selfie zu?
3. Wettbewerbs-/Lauterkeitsrecht
- Dürfen Unternehmen mit durchgestrichenen Preisen werben, wenn sie diese zuvor nie verlangt haben?
- Dürfen ein Mitbewerber oder seine Produkte in einem Werbespot lächerlich gemacht werden?
- Dürfen Gummibärchen als „fettfrei“ beworben werden?
4. Datenschutzrecht
- Facebook kauft WhatsApp und ändert daraufhin die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien, mit dem Ziel der Weitergabe der Accountinformationen — was sagt das Datenschutzrecht dazu?
- Wer setzt sich überhaupt dafür ein, dass Ihre Daten geschützt werden?
- Ist Ihnen schon mal aufgefallen, dass bei Google immer individualisierte Werbung erscheint, je nachdem, was Sie als Letztes bei Amazon bestellt haben? Wie funktioniert das und ist es überhaupt zulässig?
Welche Veranstaltungen im jeweiligen Semester angeboten werden, können Sie dem Vorlesungsverzeichnis entnehmen.
Beteiligte Lehrkräfte
Berufs- und Tätigkeitsfelder
Teilnehmer:innen des Grünen Bereichs werden auf eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit als Wirtschaftsjurist:in mit besten Berufsaussichten in nationalen und internationalen Wirtschaftskanzleien (Stichwort: IP/IT), Unternehmensberatungen, Rechtsabteilungen von Unternehmen, der Justiz (bspw. Deutsches Patent- und Markenamt oder Richteramt) sowie Verbänden (bspw. Verbraucherzentrale Bundesverband) vorbereitet.
Intensivkurszertifikat im Grünen Bereich
Sollten Sie sich für den grünen Bereich des SPB 3 besonders interessieren, besteht – ebenso wie im Bereich des Unternehmensrechts – die Möglichkeit, ein Intensivkurszertifikat zu erwerben (vorbehaltlich des Angebots der dafür erforderlichen Veranstaltungen). Sie können also entsprechend auswählen und inhaltliche Akzente setzen. Durch die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen können Sie nicht nur Ihren Interessen und Neigungen nachgehen, sondern sich auch in späteren Bewerbungsverfahren von der Konkurrenz abheben. Nähere Informationen zum Intensivkurszertifikat finden sie hier.