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Lehre

Zertifikate

In bestimmten Bereichen bietet die Juristische Fakultät – zusätzlich zu den im Rahmen des Studiums zu erwerbenden Leistungsnachweisen – den Erwerb eines Zertifikats an, durch das besondere Kenntnisse in Teilgebieten des Rechts nachgewiesen werden können. Im Rahmen des vom Lehrstuhl angebotenen Lehrprogramms sind zwei Zertifikate von Bedeutung:
 
Die Vorlesung „Einführung in die Rechtsvergleichung“ kommt als Aufbauvorlesung für das Zertifikat „Grundlagen des Rechts“ in Betracht.
Nähere Informationen finden Sie hier!
 
Die Vorlesungen „Gewerblicher Rechtsschutz“ (Wintersemester) und „Deutsches und Europäisches Wettbewerbsrecht“ (Sommersemester) sowie Seminare zu diesen Bereichen sind Teil des Optionalen Intensivkurszertifikats im Schwerpunktbereich 3 „Geistiges Eigentum, Datenschutz und IT-Sicherheit“.


Hier finden Sie nähere Informationen zu dem Schwerpunktbereich 3 sowie dem Intensivkurszertifikat!